Krypto-Steuern in der Schweiz: Was Sie deklarieren müssen und was sich ändert
In der Schweiz gehören Kryptowerte zum Vermögen und werden per 31. Dezember deklariert. Private Kursgewinne sind meist steuerfrei, Erträge wie Staking können Einkommen sein. Den Informationsaustausch setzt die Schweiz frühestens ab 2027 um.

Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte besitzt, stellt sich spätestens bei der Steuererklärung die Frage: Was muss ich angeben, und was bedeutet das für mich? Bei den Krypto-Steuern in der Schweiz geht es um zwei verschiedene Dinge, die man auseinanderhalten sollte.
Erstens, wie Kryptowerte in der Schweiz besteuert werden – das ist weitgehend geklärt. Zweitens, wie Informationen über Kryptowerte zwischen Steuerbehörden ausgetauscht werden – das ändert sich gerade. Dieser Ratgeber erklärt beides verständlich. Er ersetzt keine Steuerberatung, denn vieles hängt von Ihrem Wohnkanton und Ihrer persönlichen Situation ab.
Auf einen Blick
- Kryptowerte gehören zum Vermögen. Sie deklarieren sie in der Steuererklärung mit ihrem Wert per 31. Dezember.
- Für die gängigsten Kryptowährungen veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) offizielle Steuerwerte.
- Die Vermögenssteuer erheben Kantone und Gemeinden; wie hoch sie ausfällt, hängt von Ihrem Wohnort ab.
- Kursgewinne aus dem Privatvermögen sind in der Regel steuerfrei – ausser Ihr Handel gilt als gewerbsmässig.
- Erträge wie Staking, Mining oder Lohn in Kryptowährung können als Einkommen steuerbar sein – je nach Art des Geschäfts und des Tokens.
- Den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte setzt die Schweiz frühestens ab 2027 um. Für 2026 bestehen dafür keine Pflichten.
Wie besteuert die Schweiz Kryptowerte?
Eine eigene Kryptosteuer gibt es in der Schweiz nicht. Kryptowerte werden ins bestehende Steuersystem eingeordnet: vor allem über die Vermögenssteuer, in bestimmten Fällen über die Einkommenssteuer. Wie das funktioniert, beschreibt die Eidgenössische Steuerverwaltung in einem Arbeitspapier; angewendet wird es von den kantonalen Steuerverwaltungen.
Für die Einordnung zählen drei Fragen: Was besitzen Sie am Jahresende? Wie haben Sie Ihre Kryptowerte erhalten – gekauft oder als Ertrag? Und handeln Sie als Privatperson oder gewerbsmässig?
Vermögenssteuer: Kryptowerte per 31. Dezember deklarieren
Kryptowerte sind bewegliche Vermögenswerte und unterliegen der Vermögenssteuer. Sie tragen sie mit ihrem Wert am Ende der Steuerperiode, also per 31. Dezember, ins Wertschriftenverzeichnis Ihrer Steuererklärung ein.
Für die gängigsten Kryptowährungen veröffentlicht die ESTV jedes Jahr offizielle Steuerwerte in ihrer Kursliste. Fehlt für eine Kryptowährung ein offizieller Steuerwert, kann der Marktpreis einer führenden Handelsplattform per Jahresende verwendet werden. Lässt sich kein aktueller Kurs ermitteln, ist bei Zahlungs-Token grundsätzlich der ursprüngliche Kaufpreis massgebend, umgerechnet in Schweizer Franken. Die Einzelheiten beschreibt die ESTV auf ihrer Seite zur Besteuerung von Kryptowährungen.
Die Vermögenssteuer wird von Kantonen und Gemeinden erhoben. Wie viel Sie bezahlen, hängt deshalb von Ihrem Wohnort und Ihrem gesamten Vermögen ab.
Sind Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei?
Für Privatpersonen gilt: Kapitalgewinne aus dem Privatvermögen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Wer Bitcoin kauft, hält und später mit Gewinn verkauft, bezahlt darauf in der Regel keine Einkommenssteuer.
Die wichtige Ausnahme ist der gewerbsmässige Handel. Ob er vorliegt, beurteilen die Steuerbehörden nach den Umständen des Einzelfalls. Die ESTV nennt im Kreisschreiben Nr. 36 Kriterien, bei deren Einhaltung in der Regel von privater Vermögensverwaltung ausgegangen wird, zum Beispiel:
- eine Haltedauer von mindestens sechs Monaten,
- ein Handelsvolumen von höchstens dem Fünffachen des Bestands zu Jahresbeginn,
- in der Regel keine Finanzierung der Käufe mit Fremdkapital.
Wer alle Kriterien des Kreisschreibens erfüllt, gilt in der Regel nicht als gewerbsmässiger Händler; wer sie nicht erfüllt, wird im Einzelfall beurteilt. Einzelne Kantone legen strengere Massstäbe an, etwa eine längere Haltedauer – massgebend ist die Praxis Ihres Wohnkantons. Gilt Ihr Handel als gewerbsmässig, werden die Gewinne als Einkommen besteuert, und zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Wer aktiv handelt, klärt das am besten vorab mit der kantonalen Steuerverwaltung oder einer Steuerfachperson.
Wann gelten Kryptowerte als Einkommen?
Nicht jede Kryptowährung kommt durch einen Kauf zu Ihnen. Erhalten Sie Kryptowerte als Gegenleistung oder Ertrag, kann das steuerbares Einkommen sein. Wie genau besteuert wird, hängt von der Art des Geschäfts, der Ausgestaltung des Tokens und den Umständen ab. Nach der Praxis der ESTV gilt zum Beispiel:
- Lohn in Kryptowährung ist steuerbares Erwerbseinkommen, bewertet zum Kurs im Zeitpunkt der Auszahlung und umgerechnet in Franken.
- Erträge aus Mining sind steuerbares Einkommen, je nach Umfang auch Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
- Staking-Erträge aus einem Staking-Pool gelten grundsätzlich als Ertrag aus beweglichem Vermögen. Wer selbst als Validator tätig ist, kann zudem als selbständig erwerbend gelten.
- Erträge aus dem Verleihen von Kryptowerten (Lending) können ebenfalls Einkommen sein; die Einordnung hängt von der vertraglichen Ausgestaltung ab.
- Airdrops werden im Zeitpunkt der Zuteilung zu ihrem Verkehrswert als Ertrag aus beweglichem Vermögen besteuert.
Besondere Vorsicht ist bei komplexen DeFi-Konstruktionen angebracht, etwa bei Liquiditätspools, Lending-Protokollen oder Token, die laufend Erträge gutschreiben. Hier ist oft nicht eindeutig, ob, wann und in welcher Höhe ein steuerbarer Zufluss vorliegt. Solche Fälle klären Sie am besten vorab mit Ihrer kantonalen Steuerverwaltung oder einer Steuerfachperson.
Was ändert sich mit dem automatischen Informationsaustausch (CARF)?
Die grössere Veränderung betrifft nicht die Besteuerung, sondern die Transparenz. Die OECD hat mit dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) einen Standard geschaffen, mit dem Steuerbehörden Informationen über Kryptowerte automatisch austauschen – ähnlich wie seit Jahren bei Bankkonten. Melden müssen nicht die Nutzerinnen und Nutzer selbst, sondern die Anbieter von Kryptodienstleistungen.
In der EU wird der Standard über die Richtlinie DAC8 umgesetzt. Die Schweiz hat die nötige internationale Vereinbarung im September 2025 genehmigt. Stand Oktober 2026 setzt sie den Informationsaustausch über Kryptowerte aber frühestens ab dem 1. Januar 2027 um; den genauen Zeitpunkt beschliesst das Parlament. Im Jahr 2026 bestehen dafür keine Pflichten, und die Schweiz erhält für 2026 auch keine Kryptodaten aus dem Ausland. Ein erster Austausch wäre damit frühestens 2028 möglich.
Für Sie bedeutet das: CARF schafft keine neue Steuer. Es macht sichtbarer, was ohnehin deklariert werden muss. Wer seine Kryptowerte und Erträge korrekt angibt, für den ändert sich wenig.
Bereit loszulegen?
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Mit Eti-Tech startenGute Praxis: Diese Belege sollten Sie aufbewahren
Ob Steuererklärung oder spätere Rückfrage: Mit vollständigen Unterlagen sind Sie gut vorbereitet. Bewahren Sie auf:
- Datum, Betrag und Kurs jedes Kaufs und Verkaufs,
- Ihre Bestände per 31. Dezember mit dem verwendeten Steuerwert,
- Belege zu Erträgen wie Staking oder Mining,
- Übertragungen zwischen Wallets und Plattformen,
- bezahlte Gebühren.
Gute Unterlagen erleichtern die Deklaration und helfen, falls die Steuerbehörde nachfragt – etwa zur Frage, ob Ihr Handel privat oder gewerbsmässig ist.
Das Wichtigste in Kürze
Wie die Schweiz Kryptowerte besteuert, ist weitgehend klar: Sie gehören zum Vermögen, private Kursgewinne sind in der Regel steuerfrei, gewerbsmässiger Handel und Erträge wie Staking werden anders behandelt. Was sich ändert, ist die Transparenz: Mit CARF werden Informationen über Kryptowerte künftig automatisch ausgetauscht – in der Schweiz frühestens ab 2027.
Behandeln Sie Kryptowerte deshalb wie jedes andere Vermögen: vollständig deklariert und gut dokumentiert. Wenn Sie Kryptowerte in Franken umwandeln möchten, erklärt unser Ratgeber Bitcoin verkaufen in der Schweiz den Ablauf. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer Situation erhalten Sie bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.
Häufige Fragen
- Muss ich Kryptowährungen in der Steuererklärung angeben?
- Ja. Kryptowerte gehören zum Vermögen und werden mit ihrem Wert per 31. Dezember im Wertschriftenverzeichnis deklariert. Für die gängigsten Kryptowährungen veröffentlicht die ESTV offizielle Steuerwerte.
- Muss ich Kursgewinne aus Kryptowährungen versteuern?
- Für Privatpersonen in der Regel nicht, denn Kapitalgewinne aus dem Privatvermögen sind steuerfrei. Gilt der Handel als gewerbsmässig, werden die Gewinne jedoch als Einkommen besteuert.
- Wie bewerte ich meine Kryptowerte für die Steuererklärung?
- Mit dem Steuerwert per 31. Dezember aus der Kursliste der ESTV. Fehlt ein offizieller Steuerwert, kann der Marktpreis einer führenden Handelsplattform verwendet werden. Lässt sich kein aktueller Kurs ermitteln, ist bei Zahlungs-Token grundsätzlich der ursprüngliche Kaufpreis in Franken massgebend.
- Wird Staking besteuert?
- Staking-Erträge können als Einkommen steuerbar sein. Erträge aus einem Staking-Pool gelten nach der Praxis der ESTV grundsätzlich als Ertrag aus beweglichem Vermögen, bewertet zum Kurs im Zeitpunkt des Zuflusses; wer selbst als Validator tätig ist, kann als selbständig erwerbend gelten. Die erhaltenen Kryptowerte zählen danach zudem zum Vermögen.
- Wann beginnt der automatische Informationsaustausch über Kryptowerte?
- Die Schweiz setzt ihn frühestens ab dem 1. Januar 2027 um; den genauen Zeitpunkt beschliesst das Parlament. Für 2026 bestehen keine Pflichten (Stand Oktober 2026).
- Wer hilft mir bei komplexen Fällen?
- Bei vielen Transaktionen, DeFi oder Unsicherheit zur Gewerbsmässigkeit gibt Ihre kantonale Steuerverwaltung verbindlich Auskunft, alternativ eine Steuerfachperson. Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung.
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Kryptowerte sind mit erheblichen Risiken verbunden: Ihr Wert kann steigen und fallen, und Sie können Ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Wohnkanton ab und kann sich ändern. Eti-Tech AG ist VQF-SRO-Mitglied (VASP).
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